Zulassung...
Verfasst: 4. Mai 2015, 13:24
Ich mache daraus mal ein neues Thema, weil es mit dem technischen Charakter des Fahrzugs erstmal nichts zu tun hat.
Folgendes ist passiert:
Am Samstag, den 2.5. bin ich mit meinem 98er Crown Vic zum Straßenverkehrsamt Marburg gefahren. Der Wagen musste vorgeführt werden, um ein kleines Kennzeichen zugeteilt zu bekommen.
Ergebnis: Alle fanden den Wagen total toll. (Lightbar war ab und lag hinten drin wegen Verkabelung. Alle roten und blauen Lampen waren durch schwarze ersetzt)
Da ich aber vergessen hatte, den Suchscheinwerfer abzubauen, wurde verzweifelt nach einer Eintragung gesucht.
Ich wurde daraufhin wieder weggeschickt, da man heute (Montag) beim Regierungspräsidium anrufen wolle, um sich zu erkundigen, ob das Ding dranbleiben darf oder nicht.
Die heute Auskunft: Der Wagen kann so nicht zugelassen werden.
Vorläufige Begründung: Lightbar nicht erlaubt. Funkgerät (nicht in Betrieb!) muss eine Zulassung der Bundesnetzagentur nachweisen. Suchscheinwerfer muss ab. Sämtliche Police-Schriftzüge und Hoheitszeichen dürfen nicht drauf sein. Begründung: Ein Ausländer könnte getäuscht werden und das Fahrzeug mit einem echten Behördenfahrzeug verwechseln.
Aber: Man gab mir die Durchwahl des zuständigen Beamten im Regierungspräsidium.
Hat jemand eine Idee?
Alex
Folgendes ist passiert:
Am Samstag, den 2.5. bin ich mit meinem 98er Crown Vic zum Straßenverkehrsamt Marburg gefahren. Der Wagen musste vorgeführt werden, um ein kleines Kennzeichen zugeteilt zu bekommen.
Ergebnis: Alle fanden den Wagen total toll. (Lightbar war ab und lag hinten drin wegen Verkabelung. Alle roten und blauen Lampen waren durch schwarze ersetzt)
Da ich aber vergessen hatte, den Suchscheinwerfer abzubauen, wurde verzweifelt nach einer Eintragung gesucht.
Ich wurde daraufhin wieder weggeschickt, da man heute (Montag) beim Regierungspräsidium anrufen wolle, um sich zu erkundigen, ob das Ding dranbleiben darf oder nicht.
Die heute Auskunft: Der Wagen kann so nicht zugelassen werden.
Vorläufige Begründung: Lightbar nicht erlaubt. Funkgerät (nicht in Betrieb!) muss eine Zulassung der Bundesnetzagentur nachweisen. Suchscheinwerfer muss ab. Sämtliche Police-Schriftzüge und Hoheitszeichen dürfen nicht drauf sein. Begründung: Ein Ausländer könnte getäuscht werden und das Fahrzeug mit einem echten Behördenfahrzeug verwechseln.
Aber: Man gab mir die Durchwahl des zuständigen Beamten im Regierungspräsidium.
Hat jemand eine Idee?
Alex