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Lightbar und Ramme

Verfasst: 27. Aug 2009, 21:10
von tgeckes
Hallo, habe meinen FCV nun endlich zugelassen.
Habt ihr - bei den zugelassenen Fahrzeugen - eure Lightbar und die Ramme eintragen lassen? Wenn ja, was benötige ich dazu? Mein Verkäufer will mir die Teile aus Amerika mitbringen.

Re: Lightbar und Ramme

Verfasst: 27. Aug 2009, 21:30
von Lightbar
tgeckes hat geschrieben:Hallo, habe meinen FCV nun endlich zugelassen.
Und somit hast du nun leider verloren......Rest steht in der STVZO

Re: Lightbar und Ramme

Verfasst: 27. Aug 2009, 21:36
von tgeckes
Also kann man die nicht eintragen lassen. Geländewagen bekommen Rammen doch auch eingetragen.
Dein Wagen ist doch auch zugelassen und du schraubst die Teile für die Fahrt auf der Strasse also immer ab?

Re: Lightbar und Ramme

Verfasst: 27. Aug 2009, 22:18
von Thrax
Wie Marcel gesagt hat: Rammen ohne die neue EU-Typgenehmigung (das ist die Antwort auf die Geländewagen) werden nicht mehr eingetragen.
Das KBA sagt dazu:
Seit Anfang des Jahres 2005 muss bei Beantragung einer nationalen Typgenehmigung für einen Frontschutzbügel in Deutschland ein Nachweis hinsichtlich der Erfüllung internationaler Vorschriften zum Fußgängerschutz geführt werden. Für Konstruktionen, für die dieser Nachweis erbracht werden kann, werden noch bis zum 24.05.2007 nationale Typgenehmigungen in Deutschland erteilt. Ab dem 25.05.2007 dürfen Frontschutzbügel nur dann verkauft werden, wenn für sie eine internationale Typgenehmigung nach der EG-Richtlinie 2005/66/EG vorliegt.

Du kommst also je nach Ramme zwischen 2 und 4 Jahren zu spät. (das ist die Antwort warum Marcel, ich und andere eine Ramme haben).
Den Wortlaut des EU-Erlass kannst du hier nachlesen.

Reminder:
Einen Thread weiter unten hatte ich folgendes geschrieben:
Mit Police-Cars wird leider auch viel "Schindluder" getrieben. Da wir Bundesweit bekannt sind, klingelt dann bei uns das Telefon, mit der Frage, ob das etwa jemand von uns war... :?
Deshalb sind Verkaufsanfragen und Tipps über Lightbars, Sirenen, Decals etc. nur Clubmitgliedern vorbehalten.

Und der Disclaimer zum Reminder:
Das ist nichts gegen dich. Aber wir können Gästen nicht in den Kopf schauen. Jeder der ernsthafte Absichten hat, kann gerne einen Mitgliedsantrag stellen... ;-)

Re: Lightbar und Ramme

Verfasst: 28. Aug 2009, 20:29
von tgeckes
Ok ich danke euch für die Infos.
Ich habe nicht vor, Schindluder zu betreiben.
Für mich ist das ein schon länger gehegter Traum und ein Hobby.
Die Einladung zum Mitgliedsantrag ist nett und überlege ich mir.

Re: Lightbar und Ramme

Verfasst: 29. Aug 2009, 11:09
von Jameson
Also, zu der Ramme siehe oben. Da habe ich leider keinen Tip, zum Lightbar einfach mal zum Tüv fahren.
Der TÃœV Rheinland hat meinen ohne weiteres eingetragen. Soweit ich weiss ist der Lightbar aber nicht eintragungspflichtig, jedoch muss dieser abgedeckt und abgeklemmt im Strassenverkehr gefahren werden ! Auf Privatgelände sieht es z.B.wieder anders aus :)