Zulassung...

Hier können Neulinge und Mitglieder ihre Fahrzeuge vorstellen.
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moh12rat
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Zulassung...

Beitrag von moh12rat » 4. Mai 2015, 13:24

Ich mache daraus mal ein neues Thema, weil es mit dem technischen Charakter des Fahrzugs erstmal nichts zu tun hat.

Folgendes ist passiert:

Am Samstag, den 2.5. bin ich mit meinem 98er Crown Vic zum Straßenverkehrsamt Marburg gefahren. Der Wagen musste vorgeführt werden, um ein kleines Kennzeichen zugeteilt zu bekommen.
Ergebnis: Alle fanden den Wagen total toll. (Lightbar war ab und lag hinten drin wegen Verkabelung. Alle roten und blauen Lampen waren durch schwarze ersetzt)
Da ich aber vergessen hatte, den Suchscheinwerfer abzubauen, wurde verzweifelt nach einer Eintragung gesucht.
Ich wurde daraufhin wieder weggeschickt, da man heute (Montag) beim Regierungspräsidium anrufen wolle, um sich zu erkundigen, ob das Ding dranbleiben darf oder nicht.

Die heute Auskunft: Der Wagen kann so nicht zugelassen werden.
Vorläufige Begründung: Lightbar nicht erlaubt. Funkgerät (nicht in Betrieb!) muss eine Zulassung der Bundesnetzagentur nachweisen. Suchscheinwerfer muss ab. Sämtliche Police-Schriftzüge und Hoheitszeichen dürfen nicht drauf sein. Begründung: Ein Ausländer könnte getäuscht werden und das Fahrzeug mit einem echten Behördenfahrzeug verwechseln.

Aber: Man gab mir die Durchwahl des zuständigen Beamten im Regierungspräsidium.

Hat jemand eine Idee?

Alex :cry:

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Sergeant
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Re: Zulassung...

Beitrag von Sergeant » 4. Mai 2015, 14:44

Oh man Alex, da hast du echt kein Glück gehabt und dann kam auch noch Pech dazu.

Von so einer stringenten Vorgehensweise habe ich tatsächlich noch nicht gehört.

Aber ich glaube mit der ein oder anderen Hilfestellung hier kommst Du möglicherweise doch noch weiter.


Zum Thema Suchscheinwerfer. Ein Suchscheinwerfer ist zulässig, wenn seine Leistungsaufnahme nicht mehr als 30 Watt beträgt und er darf nur in Kombination mit dem Standlicht des Fahrzeuges funktionieren. Soweit der Gesetzestext. Ich habe tatsächlich noch von keinem Fall gehört, wo das zu einem Problem geworden ist. Natürlich haben diese Anbauten keine Bauartprüfung, aber sie sind ja nun nicht selten von Werk aus dran an den Autos - daher wüsste ich nicht was da zulassungstechnisch ein Problem darstellen sollte.

Ein Funkgerät ohne Zulassung durch die Bundesnetzagentur - da kann Dir vielleicht unser Funkprofi David was zu sagen, aber ich habe bei einem Import ähnliches erlebt und musste das Gerät unbrauchbar machen sonst hätte ich es nicht einführen dürfen. Daher würde ich jetzt behaupten wollen, dass das tatsächlich so nicht gehen wird. Warum dir daraufhin aber die Zulassung des Fahrzeuges verweigert wird ist mir schleierhaft...

Ich befürchte du wirst einige Löcher bohren müssen um das über die Latte zu fausten. Leider können wir hier im öffentlichen Bereich auch nicht alle Infos preisgeben, dass ist unseren Mitglieder vorbehalten - ich hoffe da auf Dein Verständnis. Aber vielleicht magst Du ja über eine Mitgliedschaft nachdenken (natürlich nicht nur im Angesicht der Probleme, denn die Gemeinschaft unserer Truppe hier ist es auch so mehr als wert :)

Aber ich denke, der ein oder andere hier wird Dir noch ein paar gute Tipps geben können.

Gruß

Thorsten
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Re: Zulassung...

Beitrag von maetesmann » 4. Mai 2015, 15:08

Ich meine der Suchscheinwerfer darf 35W haben ... original haben Unity-Spotlights 55W oder 60W.
Von außen ist das nicht erkennbar, wenn du, "im Glauben handelst" 8) und sagst daß dort eine 35W-Birne drin ist, dann sollte das wohl genügen, oder ?
:mrgreen: :mrgreen:

Hier mal den Passus mit dem Suchscheinwerfer in der StVO bzw. FVO:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) ...
(2) Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
Martin / *ADAM 8*
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Re: Zulassung...

Beitrag von moh12rat » 4. Mai 2015, 17:07

Danke für die Tips.

Über eine Mitgliedschaft habe ich schon nachgedacht. Vielleicht könnt ihr mir mal eine email zukommen lassen, aus der ich Mitgliedsbeiträge o.Ä. entnehmen kann und der ihr vllt. ein Bewerbungsformular anhängt. (alex at bobdermeister.net)

Ich wollte nur erstmal den Wagen auf der Straße haben und dann eins nach dem anderen angehen.
(vorher wäre ich ja auch gar kein Police Car Owner gewesen :D )
Morgen (Dienstag) werde ich mal mit dem zuständigen Beamten im Regierungspräsidieum telefonieren. Mal sehen, was der sagt...

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Re: Zulassung...

Beitrag von Sergeant » 4. Mai 2015, 17:22

Hi Alex,

schau mal hier: Mitgliedsantrag

Dort und auf unserer Hompage www.police-car.com findest Du alle Informationen rund um Verein, Ziele und Hintergründe. Eine schöne Abendlektüre :wink:


Vielleicht auch noch einmal zur Klarstellung für andere Interessierte, auch wenn es hier gerade das Thema etwas aufweicht. Ein Fahrzeugbesitz ist keine Voraussetzung um bei uns Mitglied zu werden. Ganz im Gegenteil, wir freuen uns wenn sich Interessierte vor einem eventuellen Fahrzeugkauf an uns wenden. Dann lassen sich schon einmal jede Menge Fragen und ggf. sogar Probleme im Vorfeld klären und verhindern.


Also nur Mut und vielleicht können unsere Neumitglieder hier auch mal kundtun, dass sie es bisher hoffentlich nicht bereut haben :mrgreen:


Aber zurück zum Thema. Halt uns auf jeden Fall bitte auf dem Laufenden was aus der Geschichte wird. Und wenn wir irgendwie helfen können, einfach fragen.

Gruß

Thorsten
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Re: Zulassung...

Beitrag von moh12rat » 4. Mai 2015, 21:05

Ich habe mir die Satzung und die Seite schon angesehen.
Das man kein Police-Car besitzen mus ist klar, es war eher sowas persönliches von mir... :D

Daher habe ich den Antrag direkt ausgefüllt und schicke ihn morgen los...

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Re: Zulassung...

Beitrag von Mark » 4. Mai 2015, 21:29

moh12rat hat geschrieben:Ich habe mir die Satzung und die Seite schon angesehen.
Das man kein Police-Car besitzen mus ist klar, es war eher sowas persönliches von mir... :D

Daher habe ich den Antrag direkt ausgefüllt und schicke ihn morgen los...
:mrgreen: :D

Herzlich willkommen hier im Forum!
Wir haben uns ja schon im Ruhrpark getroffen.

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Re: Zulassung...

Beitrag von Firefighter » 4. Mai 2015, 21:59

Zum Thema Funkgerät im Auto kann ich dir folgendes sagen, jedes Betriebsfunk und Lizensfreies Freenet PMR oder CB Funkgerät muss zwingend von der Bundesnetzagentur zugelassen sein um es nutzen zu dürfen es gibt nur eine Ausnahme und das ist das erlangen eines Amateurfunkzeugnisses wobei auch hier die durch die Bundesnetzagentur festgelegten Bandbreiten und Sendeleistungen nicht überschritten werden dürfen... Ich selber würde wahrscheinlich so handeln das ich den Transistor für die Sendeendstufe aus bauen würde das, dass Funkgerät nicht mehr zum Aussenden einer Nachricht genutzt werden kann. Das ist zwar auch nur eine Halbgare Lösung aber wenn die nicht zu Pingelig sind sollte das reichen, an sonsten musst du leider vor gehen wie Thorsten und das Gerät technisch gänzlich unbrauchbar machen...

Gruß David

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Re: Zulassung...

Beitrag von moh12rat » 4. Mai 2015, 22:26

Das Ding ist ein Motorola GM950.
Hinten drauf steht, das es ein Produkt aus Europa ist.
Dieses Gerät wird hier in Deutschland frei verkauft und für Taxi- und Betriebsfunk eingesetzt. Ist also KEIN originales US-Funkgerät.
Die sind wahrscheinlich einfach davon ausgegangen, dass das Teil schon immer im Fahrzeug war, weil es in der Mittelkonsole steckte und eine hübsche Antenne auf dem Kofferraum ist.

Mein Stand am Samstag war ja: Suchscheinwerfer ja oder abmontieren - dann Zulassung kein Problem.
Und heute haben die halt alle Register gezogen.

Die Begründung für das "Verbot" der Police-Schriftzüge finde ich wirklich begründet. Es kommt hier täglich zu Situationen, in denen Eigner von ausgemusterten US-Police-Cars sich anderen Verkehrsteilnehmen gegenüber weisungsbefugt verhalten und diese sich dann als unwissende Ausländer (US-Amerikaner) herausstellen, die in totale Verwirrung fallen und denken, sie werden von der Polizei verfolgt... :ironie:

Witzigerweise fahren die Jungs vom Marburger Polizeimuseum mit ihren vollständig beschrifteten und ausgerüsteten (deutschen!) Fahrzeugen bei der Oldtimerralleye jeden Sommer an unserem Haus vorbei...

So, reicht für heute. Geh im Bett!! Nacht. :)

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Re: Zulassung...

Beitrag von dodgeman » 4. Mai 2015, 22:42

Oh man da hast du ja richtig in die K... gegriffen :?

Leider hast du schon den ersten Fehler bei der Zulassung gemacht. DU musst immer schlauer sein als die auf dem Amt, heißt informiere dich vorab. Wie z.B. das mit dem Suchscheinwerfer. Machmal muss man die auf dem Amt mit den eigenden Waffen schlagen :wink: Immer getreu den Moto: Wind aus den Segeln nehmen.

Das würde ich dir auch empfehlen bevor du irgendwo anrufst oder wieder vorführst!

Funk: baue das Funkegrät einfach aus, es sei denn es ist ein CB-Gerät mit Zulassung. Das darf jeder nutzen! Die Bundesnetzagentur ist außerdem für das Funkgerät zuständig und nicht das Straßenverkehrsamt. Glaube kaum das irgendeine rechtliche Grundlage dir die Zulassung eines Fahrzeuges verbieten kann, nur weil ein Funkgerät verbaut ist. Soweit ich weiß ist erst die Nutzung ohne Genehmigung strafbar.

Suchscheinwerfer: wurde oben ja bereits erklärt.
Sämtliche Police-Schriftzüge und Hoheitszeichen dürfen nicht drauf sein. Begründung: Ein Ausländer könnte getäuscht werden und das Fahrzeug mit einem echten Behördenfahrzeug verwechseln.
Die Begründung ist sehr interessant, wurdest du auch hingweisen auf was sich das Ministerium bezieht? Darf ein Auto jetzt auch nicht mehr rot sein, weil es könnte ja von der Feuerwehr sein?!?!
Gruß Karsten

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Re: Zulassung...

Beitrag von moh12rat » 5. Mai 2015, 19:37

Tja, das mit dem "Wind aus den Segeln nehmen" ist leichter gesagt als getan.

ich überlege, ob ich mir über den ADAC mal eine Rechtsberatung in der Sache antue. Ich habe schon etliche Gesetzestexte (StZVO usw) durch, finde aber auch nicht Konkretes zu Beschriftung oder zum herumfahren mit deaktivierter Sondersignaleinrichtung (außer bei Oldtimern!).

§132a StGB sagt ja auch relativ eindeutig: Keine ausländischen Amts- und Dienstbezeichnungen erlaubt.

Bezieht sich das nun auf das Führen eines Titels (Arzt, Richter, Amtmann etc) bzw. dass man vorgibt, so einen Titel zu habe oder gilt das auch für Beschriftungen von Fahrzeugen (auch, wenn sie hier kein Hoheitsrecht haben)?
Jedenfall habe ich schon herausgefunden, das "Police" keine Amtsbezeichnung nach deutschem Recht ist. :D

Aber (und das muss ich mal deutlich sagen):

Hier bei euch bekommt man konkrete Auskünfte! In anderen Foren ist das Meiste Hörensagen-Blabla-Müll, der leider die Suchmaschinen verstopft!

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Re: Zulassung...

Beitrag von moh12rat » 5. Mai 2015, 20:01

Ach ja, mein weiterer Plan:

Ich habe heute mal den Scheinwerfer abgebaut. Damit ist der Punkt schonmal vom Tisch. Der Hauptschalter für die Sondersignalanlage wird in den Kofferaum verlegt (falls da einer nach fragt). Das Funkgerät ist auch raus.
Ich habe mich mal erkundigt, was weiße und schwarze Magnetfolien kosten, mit denen ich zur Not die Schriftzüge abdecken kann. Runterrupfen will ich die erstmal nicht.
Möglicherweise reicht das ja schon... (Hab da aber noch Zweifel!)

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Re: Zulassung...

Beitrag von dodgeman » 5. Mai 2015, 21:11

Vielleicht hilft dir das weiter!
http://www.derwesten.de/staedte/essen/f ... 02846.html
Möchte ich nicht für gut heißen das der Wagen so rumfährt, aber hier geht es sogar um ein deutsches Polizeiauto!

Natürlich sollst du dich mit dem Amt gut stimmen, aber knicke nicht ein nur weil es dir schwer gemacht wird. Rechtlich gesehen sollen dir die genau die Gesetzte und Verordnungen vorlegen welshalb dein Wagen nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Versuche den Suchscheinwefer beim TÜV einzutragen, nehm dir ruhig den Gesetzestext zur Hand.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) ...
(2) Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
Wenn du zu hören bekommst das der Suchscheinwerfer hat keine E Kennung, dann musst du dies Begründen. Kein Teil einziges Teil am Vic hat irgendeine E-Kennung, es ist eim Import Fahrzeug und hat eine Vollabnahme nach §21 bekommen, das ist eine Einzelabnahme die es ja erst möglich macht Fahrzeuge die nicht nach EU-Norm sind im Straßenverkehr zu führen. Suchscheinwerfer wurden ab Werk verbaut und so augeliefert, es ist kein extra Anbau sondern ein Ausstattungsmerkmal für das Police Package.

Wegen dem Funkgerät, kann dir die Zulassung nicht verboten werden. Du sagst es selber das es ein EU-Gerät ist, also hat es auch eine CE Kennung. Meines Erachtens ist erst die Benutzung OHNE Genehmigung strafbar!

Wegen der Lightbar muss ich die wirklich leider sagen, das es keine Grundlage dafür gibt das du sie als Privatperson auf dem Dach haben darfst!
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Auch andere Farben habe keine Zulassung! Auch Rot nicht wie mache glauben.
Spätestens wenn es um eine Bauartgenehmigung geht fällt die Lightbar durch. Es ist keine ECE, E.., KBA-Nummer usw. ist vorhanden, also darf sie auch nicht montiert sein.

Der Schriftzug "POLICE" hat keine rechtliche Anerkennung im Bereich der StVZO! Viele glauben druch das Einenglischen der deutschen Sprache, sei "POLICE" gleich "Polizei" zu setzen. Schlag mal den Duden auf und suche nach POLICE, da wird man sehen es steht dort was von Versicherung :D
Leider finde ich gerade nicht den Paragraphen der besagt, das der Schriftzug "POLIZEI" nur an "echten" Streifenwagen dran sein darf.
Gruß Karsten

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Re: Zulassung...

Beitrag von moh12rat » 5. Mai 2015, 21:57

Den Paragraphen, den du zitiert, habe ich auch schon gefunden. Darin geht es blaue und gelbe Warnlichter.
Soweit so gut. Meine Dome der Vector sind entweder klar oder schwarz. Die Traffic-Adviser kann ich abdecken.
Und die drei klaren Dome kann man ja auch noch durch schwarze ersetzen...

Letzlich ist ja eine deaktivierte Lightbar nur eine Dachlast. So hat auch ein Dekra Mensch argumentiert, den ich getroffen habe.

Ich will mich halt nur so gut es geht vorbereiten, bevor es in die nächste Runde geht. Und so kann ich zumindest ein Entgegenkommen beweisen.

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Re: Zulassung...

Beitrag von maetesmann » 5. Mai 2015, 23:38

Das meiste und wichtigste ist schon gesagt worden,
aber als "Denkanstoß" für die Herren und Damen vom Amt kannst du sie ja mal fragen, wie es denn mit der Verwechslungsgefahr eines ausgemusterten grün/weißen Bullis oder eines Minzgrünen Scorpios oder Mondeos aussieht.
Wie kann denn so etwas erlaubt sein (und es IST erlaubt ... kein deutsches Gesetz verbietet dir eine grün/weiße Lackierung) wenn sie dir black/white versagen wollen ..?
Die Argumentation möchte ich gerne mal hören ... :lol: :wink:

Ach so, die Seald Beam Suchscheinwerfer-Birnen gibt's auch in 12V/35W, damit sollte es dann wirklich klappen.
Paß aber auf, es gibt die in verschiedenen Größen, weiß nicht die genaue Größe von den schwarzen Unity-Spotlights (wer hat's gerade parat ?), ich meine ist "PAR 36" :roll:
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